Schwerpunkte

SCHWERPUNKTE

Verkehrsrecht  

Arbeitsrecht

 Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten

Verkehrsrecht

„Bei Verkehrsunfällen setzen wir die Ansprüche (Fahrzeugschäden nach Unfall, sonstigen Sachschäden, Personenschäden, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für Mietwagen usw.) von Privatpersonen und Unternehmen konsequent und schnellstmöglich gegenüber den Versicherern durch. Dies geschieht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Wege eines Klageverfahrens. Da die Versicherer stets versuchen, berechtigte Ansprüche auf jede erdenkliche Weise zu kürzen, raten wir Ihnen dazu, unmittelbar nach dem Unfall einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Wir übernehmen die gesamte Schadenabwicklung um Ihnen zeitraubende Unannehmlichkeiten zu ersparen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Vermittlung eines KFZ-Sachverständigen oder einer kompetenten KFZ-Werkstatt.“

Arbeitsrecht

„In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Durchsetzung von Arbeitsentgelt, Erteilung von Arbeitszeugnissen, Urlaubsansprüchen etc.) vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich. 

Sollten Sie beispielsweise eine Kündigung oder Abmahnung als Arbeitnehmer erhalten haben oder möchten Sie als Arbeitgeber Kündigungen oder Abmahnungen aussprechen, werden wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufklären und mit Ihnen die optimale Lösung erarbeiten. 

Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Interessen gerichtlich durch.“ 

Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten

„Wir vertreten Sie kompetent und konsequent in Strafverfahren. Neben den im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Delikten (wie etwa Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen bzw. Betäubungsmitteln, Unfallflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, etwa durch zu dichtes Auffahren sowie Beleidigungen oder Körperverletzungen im Straßenverkehr) verteidigen wir Sie auch im gesamten Gebiet des Strafrechts etwa bei dem Vorwurf des Diebstahls, des Raubes, der Körperverletzung, von Betäubungsmitteldelikten, des Betruges, des Hausfriedensbruchs, der Urkundenfälschung etc. Wir werden dabei auch als Pflichtverteidiger bzw. Wahlpflichtverteidiger für Sie tätig.
Ferner vertreten wir Sie ebenso in allen Bußgeldangelegenheiten. Egal ob Sie „geblitzt“ wurden oder Ihnen auf andere Weise ein Geschwindigkeitsverstoß, ein Verstoß gegen das „Handyverbot“, ein Rotlicht- oder Abstandsverstoß oder ein sonstiger Verstoß vorgeworfen wird, werden wir Sie zielstrebig und kompetent vertreten.“ 
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