„Wir vertreten Sie kompetent und konsequent in Strafverfahren. Neben den im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Delikten (wie etwa Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen bzw. Betäubungsmitteln, Unfallflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, etwa durch zu dichtes Auffahren sowie Beleidigungen oder Körperverletzungen im Straßenverkehr) verteidigen wir Sie auch im gesamten Gebiet des Strafrechts etwa bei dem Vorwurf des Diebstahls, des Raubes, der Körperverletzung, von Betäubungsmitteldelikten, des Betruges, des Hausfriedensbruchs, der Urkundenfälschung etc. Wir werden dabei auch als Pflichtverteidiger bzw. Wahlpflichtverteidiger für Sie tätig.
Ferner vertreten wir Sie ebenso in allen Bußgeldangelegenheiten. Egal ob Sie „geblitzt“ wurden oder Ihnen auf andere Weise ein Geschwindigkeitsverstoß, ein Verstoß gegen das „Handyverbot“, ein Rotlicht- oder Abstandsverstoß oder ein sonstiger Verstoß vorgeworfen wird, werden wir Sie zielstrebig und kompetent vertreten.“